Ab 20 Jahren das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke
Jährlicher Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren; ab 35 Jahren die Co-Testung alle 3 Jahre bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test (Humanes Papilloma Virus)
Die Untersuchung auf eine Chlamydieninfektion zwischen 20 und 24 Jahren
Ab 30 Jahren das Abtasten der Brüste
Zwischen 50 und 55 Jahren die jährliche Untersuchung auf nicht-sichtbares Blut im Stuhl (iFOB)
Ab 55 Jahren die Wahl zwischen einem iFOB alle 2 Jahre oder einer Coloskopie, die alle 10 Jahre durchgeführt wird
Zwischen 50 und 69 Jahren das Mammographiescreening alle zwei Jahre
Der Ultraschall von Gebärmutter, Eierstöcken und der Brust gehört nicht zur gesetzlichen Krebsfrüherkennung und wird nur bei Verdacht auf eine Erkrankung von der Kasse übernommen.